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Altgeräte bis 31.12.2006 abschalten

Mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat der Deutsche Gesetzgeber ein Umweltschutz- Instrument geschaffen, das Hausbesitzer auffordert ihre Wärmedämmungen und Heizsysteme zu modernisieren. Öl- und Gasgeräte, die vor dem 1. Oktober 1978 installiert wurden, müssen bis Ende dieses Jahres abgeschaltet werden. Auch wenn über Ausnahmeregelungen noch eine Verlängerung dieser Frist möglich ist, zahlt sich ein früher Wechsel auf ein modernes System mehrfach aus.
Die Aussicht auf deutlich geringere Heizkosten und die Möglichkeit öffentlicher Zuschüsse beim Kauf umweltschonender Technologien machen eine Erneuerung der Heizanlage vor dem Beginn der Heizsaison 2006/2007 attraktiv.

Ebenfalls mit die EnEV eingeführt: Der Energiebedarfsausweis (Energiepass). Er ist für jedes Gebäude Pflicht und enthält allgemeine Gebäudedaten, sowie Angaben über die Dämmung eines Hauses und die Art der Heizanlage.

Der Energiepass darf nur von zertifizierten Energieberatern ausgestellt werden. Die Regelungen hierzu sind in den Bundesländern unterschiedlich.

Gern helfen wir Ihnen weiter, vermitteln Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater oder erklären Ihnen, welche Gebäudewerte wichtig sind.

Auf der Seite Planung und Beratung finden Sie übrigens Erklärungen zum Erfassen von Gebäudedaten, sowie unsere Erfassungsbögen als Download.

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